Pfarrzentrum in Laer/Pfarrhaus in Holthausen

 

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen,

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen, die Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten ist – bei generell empfohlener Einhaltung der AHA+L-Regeln – ohne weitere Auflagen möglich. Nur nicht Geimpfte oder Genesene müssen ab einer Inzidenz von 35 für Veranstaltungen und Angebote in Innenräumen einen Negativ-Schnelltest nachweisen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt.

 

Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, wenn nur getestete oder immunisierte Personen anwesend sind. Auch am festen Sitz- oder Stehplatz kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 7). Ebenso besteht bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Teilnehmenden in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten keine Verpflichtung zum Tragen der Maske.

 

Bei privaten Feiern angeboten oder vermietet, die mit Tanzen verbunden sind, kann auf das Tragen der Maske nur verzichtet werden, wenn der Zutritt nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt ist, wobei in diesem Fall ein PCR-Test und nicht bloß ein Negativ-Schnelltest erforderlich ist.

 

Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis) gelten - außerhalb der Ferien - generell als getestet!