Keine Feier öffentlicher Gottesdienste
donnoch gilt: "Für Sie vor Ort"
Wie bereits erwähnt, hat sich unsere Gemeinde aufgrund der aktuellen Infektionslage dazu entschlossen, bis auf weiteres keine Präsenzgottesdienste zu feiern. Die Kirchen sind jedoch zum persönlichen Gebet geöffnet. Dazu liegen dort Impulse für die Woche bereit mit Gedanken zum Evangelium des jeweiligen Sonntags. Ebenso wird sonntags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Mitglied des Seelsorgeteams abwechselnd in einer der beiden Kirchen unserer Pfarrei präsent sein für Gesprächsmöglichkeiten mit Abstand und Maske. Am Sonntag, dem 17. Januar beginnend in Laer, am darauffolgenden Sonntag in Holthausen. Natürlich können Sie einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin auch telefonisch erreichen über das Pfarrbüro Tel.: 6287.
Die Kontaktdaten finden Sie hier...
Weitere Informationen unter www.katholische-kirche-laer.de.
Nachfolgend finden Sie Links und Informationen zu weiteren seelsorglichen Angeboten:
- Informationen zu Gottesdienstübertragungen im Fernsehen oder Internet ...
- Bibeltexte und Gebete der Messfeier des Tages für das persönliche Gebet.
- Kontaktdaten von weiteren Hilfseinrichtungen
Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
Bund und Länder haben in ihrer Absprache vom 05.01.2021 beschlossen, die bislang geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und verschärfen. Aus der daraus resultierenden Verfügung des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich auch für unser Gemeindeleben entsprechende Konsequenzen. Es gelten daher für die Zeit bis zum 31.01.2021die folgenden Regelungen:
-Das Pfarrbüro in Laer ist zu den bekannten Öffnungszeiten telefonisch erreichbar
(Tel. 6287), gleiches gilt für das Filialbüro in Holthausen am Dienstag (10.00 –
12.00 Uhr)
-Das Pfarrzentrum in Laer und das Pfarrhaus in Holthausen bleiben
geschlossen, gleiches gilt für die beiden Büchereien, die Kleiderkammer
und das Caritas-Lädchen.
-Die Seelsorgerinnen und Seelsorger unserer Gemeinde sind
selbstverständlich auch weiterhin für Sie da und auf den üblichen Wegen
(Telefon, E-Mail, Pfarrbüro) zu erreichen.
-Die Kindergärten bleiben gemäß den Weisungen des Landes NRW und
des Kreisjugendamtes geöffnet.
-Weihnachtsbäume und Krippen in unseren Kirchen bleiben noch bis zum Fest
der Darstellung des Herrn, „Mariä Lichtmess“ (2. Februar) stehen und werden
dann abgebaut.
-Gottesdienstübertragungen aus den verschiedenen Kirchen unseres Bistums
finden sie unter: www.kirche-und-leben.de
Gottesdienste:
Die Präsenzgottesdienste in unseren Kirchen entfallen
bis zum 24. Januar 2021!
(Beerdigungen finden statt)
Coronaschutz - Rückverfolgbarkeit bei Veranstaltungen und Gottesdiensten anwesender Personen
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid‐19‐Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit bei Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltunge schriftlich zu dokumentieren (CoronaSchVO § 2a Absatz1). Bitte tragen Sie daher auf diesem Zettel Ihre Kontaktdaten ein. Ihre Daten werden vier Wochen nach dem jeweiligen Gottesdienst vernichtet. Die Dokumentationszettel liegen in der Kirche aus. An den Ein-/Ausgängen befindet sich eine Box, in die Sie den Zettel hineinwerfen können. Bei Freiluftgottesdiensten ist eine Dokumentation nicht erforderlich.
Gerne können Sie den Zettel auch schon hier herunterladen, zu Hause ausfüllen und zum Gottesdienst mitbringen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bistums Münster, die auch in den Kirchen aushängen.
(AME 9.6.2020)
Aktuelle Situation - Coronamaßnahmen
Das Land NRW hat in den letzten Tagen eine aktualisierte Coronaschutzverordnung herausgegeben. Die seitens des Landes angekündigten Lockerungen sind allerdings mit zusätzlichen Auflagen verbunden. Hierbei geht es insbesondere um die sogenannte „Rückverfolgbarkeit“. Dazu gibt es einen eigenen Paragraphen in der Coronaschutzverordnung. Diese „Rückverfolgbarkeit“ schreibt die Coronaschutzverordnung auch für Gottesdienste vor. Wir sind damit auch für die Gottesdienste verpflichtet, die „Rückverfolgbarkeit“ der Mitfeiernden sicherzustellen. Die Auflage zur „Rückverfolgbarkeit“ gilt nicht für Freiluftgottesdienste. Da das alles nicht so schnell organisiert werden kann und wir noch auf die entsprechenden Formulare oder ähnliches aus dem Generalvikariat warten, werden wir diese Anordnung erst in der kommenden Woche umsetzen können. Die Herausgabe der Daten beruht dann ohnehin auf dem Prinzip der Freiwilligkeit!