Kindswohl und Vorbeugung (Prävention) sexualisierter Gewalt
„Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern und Jugendlichen orientiert. Eine Annäherung gelingt anhand der Betrachtung, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt: Der Gesetzgeber sieht das Kindeswohl dann als gefährdet an, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes innerhalb einer Familieoder sonstigen Institution nicht gewährleistet werden kann oder gar gefährdet ist. Deshalb kann Kindeswohl als das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seiner gesunden Entwicklung definiert werden.
Zur Prävention sexualisierter Gewalt hat unsere Pfarrei ein institutionelles Schutzkonzept erstellt, das der Kirchenvorstand in Kraft gesetzt hat. Sie können es hier einsehen.
In unseren Kinder-Tageseinrichtungen und in den Gruppen der Kinder- und Jugendarbeit unserer Gemeinde werden die Richtlinien des institutionellen Schutzkonzepts umgesetzt. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen wurden geschult und werden in regelmäßigen Abständen fortgebildet.
Die Beauftragten für Sexualprävention in unserer Pfarrei sind:
Nachfolgend finden Sie wichtige Ansprechpersonen und Informationen des Bistums Münster:

