Trauerfeier

Die Trauerfeier ist möglich im Zusammenhang einer Eucharistiefeier / Heiligen Messe (= mit Kommunion / Abendmahl) oder im Rahmen einer Wortgottesfeier. Die Größe der Trauergemeinde sollte jedoch nicht ausschlaggebend sein für die Art der Feier.  

Einzelheiten können wir gemeinsam mit Ihnen und dem Bestatter planen, wenn rechtzeitig vor Druck von Trauerkarten und Anzeigen mit dem Pfarrbüro Kontakt aufgenommen wird. 

  • In der Regel erfolgt die Beerdigung um 14.00 Uhr.  Wenn sie mit einer Messfeier in der Kirche beginnt, schließt sich die Verabschiedung in der Trauerhalle auf dem Friedhof in Laer und der dortigen Beisetzung an. In Holthausen ist die Verabschiedung nach der Messe in der Kirche. Es schließt sich die Trauerprozession zum Friedhof in Holthausen mit dortiger Beisetzung an. 
  • Es besteht auch die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen in einer Wortgottesfeier in der Friedhofskapelle in Laer oder in der St.-Marien-Kirche in Holthausen zu verabschieden mit anschließendem Begräbnis. Auch diese beginnt in der Regel um 14.00 Uhr. 
  • Auch an Samstagen ist eine Beerdigung möglich. Sie findet dann in der Regel statt um 10.00 Uhr.

Nachdem der Bestatter das Pfarrbüro über den Termin der Trauerfeier informiert hat, nimmt der Seelsorger oder die Seelsorgerin, der oder die die Beisetzung leitet, mit Ihnen Kontakt auf. Hält ein Pastoralreferent / eine Pastoralreferentin die Beerdigung, steht natürlich auch ein Priester für die Eucharistiefeier zur Verfügung.  

 

Einen Organisten stellt die Gemeinde im Rahmen der Eucharistiefeier in der Kirche oder im Rahmen der Wortgottesfeier in der Trauerhalle.


Gerne haben Sie die Möglichkeit, die Trauerfeier und deren Ablauf in Absprache mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin mitzugestalten. Dabei gibt es während einer Wortgottesfeier oder der Verabschiedung in der Trauerhalle einen größeren persönlichen Gestaltungsspielraum, als während der Eucharistiefeier. In jedem Fall sind wir bemüht, in gegenseitiger Absprache, Ihren Wünschen gerecht zu werden.

 

Im Rahmen einer christlichen Trauerfeier geht es vor allem darum, die Person des Verstorbenen zu würdigen, die Trauer der Angehörigen zu begleiten und die Botschaft vom Leben über den Tod hinaus zu verkünden. Als Christen ist uns dies ja in der Taufe zugesagt. 

Sechswochen- oder Jahresgedächtnis

Trauer braucht Zeit, Trauer braucht Orte und Trauer braucht Menschen, die mitgehen. In der Zeit der Trauer kann es helfen, diese Zeit zu gestalten. Erhalten hat sich daher der alte Brauch des Sechswochen- und Jahresgedächtnisses. Oft wird einem die Unwiederbringlichkeit des Todes erst nach der Beerdigung wirklich bewusst. Die Feier des Sechswochengedächtnisses symbolisiert diese Phase der Trauer. Dazu kommt, dass für das soziale Umfeld schnell der Alltag wieder einkehrt. Für die Trauernden aber noch lange nicht. Da tut die Solidarität beim Zusammentreffen anlässlich des Sechswochengedächtnisses vielen Menschen gut.

 

Als Getaufte kommen wir aber noch aus einem anderen Grund zusammen: Wir sind getauft auf den Tod und auf die Auferstehung Jesu Christi. Deshalb glauben wir für den Verstorbenen und für uns selbst an ein neues, ein gewandeltes Leben bei Gott. Dies feiern wir gemeinsam in der Eucharistie. Deshalb begehen wir das Sechswochengedächtnis im Rahmen einer Eucharistiefeier der Gemeinde und zeigen damit, dass sowohl Lebende als auch Verstorbene daran Anteil haben.

 

Durch unseren Glauben an die Auferstehung bekennen wir außerdem, dass die Verstorbenen uns bereits etwas voraus haben: Die Vollendung bei Gott. Deshalb beten wir nicht für die Verstorbenen in dem Sinn, etwas für sie zu zu wollen. Wir gedenken ihrer im Bewusstsein, dass sie höchstens etwas für uns tun können... 

 

Ähnlich verhält es sich mit dem Jahresgedächtnis. Früher symbolisierte der Jahrestag des Todes das Ende des Trauerjahres. Die Trauerkleidung wurde abgelegt. Eine neue Zeit begann. Ähnlich verhält es sich noch heute: Ein Jahr lang hat man vieles zum ersten Mal ohne den Verstorbenen erlebt: Geburtstage, Weihnachten, Hochzeitstage, Urlaub... Das Jahresgedächtnis würdigt den Verstorbenen und zeigt gleichzeitig den Trauernden, dass sich die Trauer wandelt. Dass auch für sie eine neue Zeit beginnen darf. Im Jahresgedächtnis darf man diese neue Zeit auch unter den Segen Gottes stellen, der uns das Leben schenkt und das Leben in Fülle verheißt. 

 

Den Termin für das Sechswochen- und Jahresgedächtnis können Sie im Pfarrbüro vereinbaren. Nach dem Jahresgedächtnis erhalten Sie eine persönliche Gedächtnistafel aus Ton mit dem Namen des Verstorben. 

Nachbarschaftsgebet

Als Zeichen der Verbundenheit in schweren Zeiten versammelt sich häufig die Nachbarschaft und Familie, Freunde und Bekannte einer Trauerfamilie am Vorabend oder in den Tagen vor der Beisetzung in einer Kirche, um miteinander zu beten und somit den Trauernden Rückenstärkung zu geben. Vorbereitet und durchgeführt wird diese Wort-Gottes-Feier oder Andacht von den Nachbarn oder Freunden und Bekannten der Trauerfamilie. Als Hifestellung hierfür finden Sie hier ein paar Anregungen:

 

Gebetsvorschläge mit besinnlichen Texten (liegt auch als Druckversion in den Pfarrbüros aus).

 

Gebetsvorschläge mit komplettem Ablauf, Vorschlägen aus dem Gotteslob und besinnlichen Texten.

 

Bestattung / Beerdigung: Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben. Nicht möglich ist es für denjenigen, die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind: "Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will" (Nr. 2301 im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997). Und: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen" (Katholisches Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici, Canon 1176, § 3).

Demjenigen, der in seiner persönlichen Lebensführung in einem schwerwiegenden Widerspruch zur kirchlichen Glaubenslehre gestanden hat, ist das kirchliche Begräbnis nur dann zu verweigern, wenn andernfalls ein öffentliches Ärgernis entstünde.

Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.

 

Requiem

Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".


Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben